Mietspiegel für München 2019

Neuer Mietspiegel für München

Dorothee Schiwy, Sozialreferentin

Sehr geehrte Münchnerinnen und Münchner,

ich freue mich, Ihnen den Mietspiegel für München 2019 vorstellen zu dürfen.

Mit Hilfe des Mietspiegels kann die ortsübliche Vergleichsmiete für frei finanzierte Wohnungen (ยง 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches) ermittelt werden. Die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete ist entscheidend für die Beantwortung der Frage, ob eine Mieterhöhung zulässig und angemessen ist.

Der Mietspiegel für München 2019 wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Er basiert auf einer repräsentativen Umfrage unter mehr als 3000 Münchner Mieterinnen und Mietern. Diese wurden zu Miethöhe, Größe, Art, Ausstattung und Beschaffenheit ihrer Wohnungen befragt. Ich bedanke mich beim Marktforschungsinstitut Kantar TNS (vormals TNS Infratest), das die Umfrage durchgeführt hat, und beim Institut für Statistik (Prof. Dr. Kauermann) der Ludwig-Maximilians-Universität München, das die Auswertung der Daten übernommen hat.

Sie können die ortsübliche Vergleichsmiete für Ihre Wohnung entweder anhand der Tabellen der Broschüre oder online unter www.mietspiegel-muenchen.de berechnen. Sämtliche Mietparteien und Akteure des Wohnungsmarktes können sich so selbständig ein Bild von der angemessenen Miethöhe machen.
Da im Streitfall der Mietspiegel von den zuständigen Gerichten (Amts- und Landgericht München) angewendet wird, lassen sich aufwändige und teure Sachverständigengutachten in der Regel vermeiden. Aufgrund des Mietspiegels lassen sich die allermeisten Streitigkeiten um die Miethöhe außergerichtlich lösen.

Die Mietpreise in Großstädten wie München sind für viele Bürgerinnen und Bürger inzwischen zu einer erheblichen Belastung geworden. Neben einer deutlichen Verschärfung der Mietpreisbremse, einer Absenkung der Modernisierungsumlage sowie einer Verstärkung des (sozialen) Wohnungsbaus fordert die Landeshauptstadt München darüber hinaus von der Bundespolitik eine Veränderung bei der Mietspiegelerstellung: Bislang dürfen nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich Mietwohnungen in den Mietspiegel einfließen, deren Mieten in den letzten 4 Jahren verändert oder neu vereinbart worden sind. Es wäre wünschenswert, dass auch Bestandsmieten, die sich in den letzten 4 Jahren nicht verändert haben, in Zukunft in den Mietspiegel aufgenommen werden dürfen. Oberbürgermeister Reiter hat hierzu bereits mehrfach an die Bundesregierung appelliert, diese Möglichkeit zu eröffnen.

Der Mietspiegel für München bleibt gleichwohl auch in der vorliegenden Form ein unverzichtbares Instrument für sämtliche Mietparteien, um sich im vielschichtigen Münchner Wohnungsmietmarkt zu orientieren. Ich bin davon überzeugt, dass sowohl die Online-Version des Mietspiegels als auch diese Broschüre von den Anwenderinnen und Anwendern gut angenommen werden und der Mietspiegel weiterhin einen wichtigen Beitrag dazu leisten wird, sehr viele Mietverhältnisse konfliktfrei zu gestalten.

Dorothee Schiwy
Sozialreferentin

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